Impressum
| Verantwortlicher | : | Olaf Meining |
| Telefon | : | 0 39 01 / 65 800 |
| : | marketing@salzwedel.de | |
| Postanschrift | : | Hansestadt Salzwedel Marketingamt An der Mönchskirche 5 29410 Salzwedel |
| Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. | : | DE 139455060 (gilt nur für die Betriebe gewerblicher Art -BgA- der Hansestadt Salzwedel) |
| Haftungsausschluss | : |
Die Hansestadt Salzwedel betont hiermit ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalte
aller extern verlinkten Internetseiten/dateien hat und übernimmt keine Haftung. |
| Die Rechte an allen Bildern auf der Webseite liegen bei der Hansestadt Salzwedel. |
Ein Dankeschön
an Frau Waltraut Reinke für die Bereitstellung der Baumkuchengrafik auf der Homepage.
Elektronischer Zugang zur Hansestadt Salzwedel gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Sozialgesetzbuch (SGB) und Abgabenordnung (AO)
Die Hansestadt Salzwedel weist hiermit explizit darauf hin, dass sie zur Zeit noch keinen elektronischen Zugang gem. § 3a VwVfG, § 36a SGB oder § 87a AO eröffnet hat.
Das Bundesrepublik Deutschland hat im § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgelegt:
§3a VwVfG
Elektronische Kommunikation
Damit kann nunmehr die gesetzlich geforderte Schriftform (analog Zivilrecht § 126 b BGB) durch die elektronische Form, allerdings mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, erfüllt werden.
Voraussetzung ist, dass sowohl auf der Verwaltungs- als auch auf der Kundenseite der entsprechende "Zugang" eröffnet wird, um eine elektronische Kommunikation mit den gesetzlich gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Hierzu müssen jedoch beidseitig die entsprechenden technischen Einrichtungen und die organisatorischen sowie rechtlichen Maßnahmen vorhanden bzw. getroffen sein.
Durch die generelle Erreichbarkeit per eMail hat die Hansestadt Salzwedel zwar durch konkludentes Handeln den "Zugang" eröffnet, erfüllt aber noch nicht die technischen und die formellen Voraussetzungen des gesetzlich vorgesehenen "Zugangs".
Insofern weist die Hansestadt Salzwedel hiermit explizit darauf hin, dass sie zur Zeit noch keinen elektronischen Zugang gem. § 3a, Absatz 1 VwVfG eröffnet hat.
Bevor die Hansestadt Salzwedel auf die Begründung ihres Handeln eingeht (siehe unten), wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die schon seit langem mögliche elektronische Kommunikation per eMail gewünscht und akzeptiert ist.
Sofern das Verwaltungshandeln aus rechtlichen Gründen jedoch dem Schriftformerfordernis unterliegt, bitten wir auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Sofern sich auf dem elektronischen Kommunikationsweg technische bzw. rechtliche Schwierigkeiten / Bedenken ergeben und diese Form zur rechtlich ordnungsgemäßen (gesetzlich vorgeschriebenen) Bearbeitung bei der Hansestadt Salzwedel nicht geeignet ist, wird dies dem Absender (Kunden) gem. § 3a, Absatz 3, Satz 1 VwVfG unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen mitgeteilt.
Sofern ein Empfänger (Kunde) einer elektronischen, städtischen Mitteilung geltend macht, dass er die übermittelten Dokumente nicht bearbeiten / einsehen kann, werden diese entweder in geeigneter Form erneut versandt oder auf dem herkömmlichen Postwege als Schriftstück übermittelt (vgl. § 3a, Absatz 3, Satz 2 VwVfG).
Begründung:
© Hansestadt Salzwedel - An der Mönchskirche 5 - 29410 Salzwedel